
Liebe Studierenden!
Nach der neuen Einschreibeordnung melden sich die Studierenden ab dem Wintersemester 2012 selbstständig zurück.
Das bedeutet für Sie, dass im Gegensatz zum bisherigen Verfahren, seitens des Studierendenservices keine Aufforderungsschreiben zur Rückmeldung an Sie versandt werden. Sie werden von uns per E-Mail über Ihre Hochschul-E-Mailadresse über die Rückmeldefristen informiert. Sollten Sie bisher noch keine Hochschul-E-Mailadresse beim Rechenzentrum beantragt haben, beantragen Sie diese bitte dort, damit wir Sie per E-Mail über die Rückmeldeformalia benachrichtigen können. Eine Zusendung der Rückmeldeaufforderung an die private E-Mailadresse ist leider nicht möglich.
Durch dieses neue Verfahren können Kosten eingespart werden, die auf andere Weise zu Ihren Gunsten eingesetzt werden können.
Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, steht Ihnen das Team des Studierendenservices jederzeit gerne zur Verfügung!
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Für das Wintersemester 2012/13 ist der Rückmeldetermin der 31. Juli 2012
Die Höhe des Semesterbeitrages steht für das Wintersemester 2012/13 noch nicht endgültig fest, wird Ihnen jedoch von uns rechtzeitig bekannt gegeben.
Bitte beachten Sie auch nachstehende Regelungen zur Erstattung des Semesterbeitrages bei
- Exmatrikulation nach erfolgter Rückmeldung vor dem 1. März (Sommersemester) bzw. vor dem 1. September (Wintersemester) wird der Semesterbeitrag an die Studierenden zurückgezahlt.
- Exmatrikulation nach Ersteinschreibung oder Neueinschreibung bzw. Widerruf der Erst- oder Neueinschreibung vor dem 1. April bzw. vor dem 1. Oktober wird der Semesterbeitrag an die Studierenden zurückgezahlt.
Der Antrag auf Rückzahlung des Semesterbeitrages ist innerhalb eines Monats nach der Exmatrikulation bzw. des Widerrufes der Einschreibung oder aber der Kenntnis der Exmatrikulations- bzw. Widerrufgrundes zu stellen.
Wichtige Informationen für unsere Bewerber!
Gemäß der neuen Ordnung über die Einschreibung der Studierenden an der Fachhochschule Koblenz gilt ab sofort folgende Regelung:
Nach §1 Absatz 3 findet kein Zulassungsverfahren für nichtzulassungsbeschränkte Studiengänge statt. In solchen Studiengängen werden die Zugangsvoraussetzungen bei der Einschreibung geprüft.
Dies bedeutet, dass Bewerber für zulassungsfreie Studiengänge keinen Zulassungsantrag stellen, sondern mittels des neuen Formulars "Antrag auf Einschreibung" sofort die Einschreibung beantragen. Eine Übersicht über zulassungsbeschränkte und zulassungsfreie Studiengänge finden Sie
hier.
Das neue Formular steht in Ihnen
hier zum Downlaod zur Verfügung!
Dieses Formular kann digital ausgefüllt werden, muss dann jedoch ausgedruckt und dem Studierendenservice zugesandt werden.
Vielen Dank!
NEU NEU NEU NEU NEU NEU NEU NEU NEU NEU NEU NEU NEU NEU NEU NEU NEU
Nützliche Informationen für Hochschulwechsler in betriebswirtschaftliche Studiengänge
hier
Ab dem Sommersemester 2012 können Sie die Studienbescheinigungen unter dem Link
https://qisserver.fh-koblenz.de
selbst ausdrucken. Es werden keine Bescheingigungen mehr von uns versandt.
Dies gilt auch für die Bescheinigungen für das BAföG-Amt.
Seit dem 1. Dezember 2011 wurde für alle Studieninteressierten und Studierenden ein Studierendenservice-Büro eingerichtet.
Bitte wenden Sie sich zur Beantwortung allgemeiner Fragen an die freundlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Service-Büros!
Rufnummer: 0261 / 9528-500
stud-service
fh-koblenz.de
BEWERBUNGSFRIST
Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester 2012/13 für
zulassungsbeschränkte Studiengänge endet am 15.07.2012.
Am Besten jetzt gleich bewerben!


